Luftsicherheit ist mehr als ein Job

Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG

Luftsicherheitskontrollpersonal sind die letzte Kontrollinstanz, bevor ein Fluggast in den sensiblen Bereich des Flughafens gelangt. Sie sind für die zuverlässige Kontrolle der Fluggäste und deren Gepäck verantwortlich.

Luftsicherheitskontrollkräfte sind für die Kontrolle des Flughafenpersonals und deren Waren verantwortlich. Sie regeln die Eigensicherungspflichten des Flughafenbetreibers.

Für beide Tätigkeiten ist eine so genannte Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG unabdingbar. Jede Person, die aktiv am Luftverkehr teilnimmt oder sich in sicherheitsrelevanten Flughafenbereichen aufhalten möchte, muss diese Überprüfung mit positivem Ergebnis durchlaufen.