Schulungen in der Luftsicherheit: Grenzenlose Verantwortung

Es gibt Bereiche im Berufsleben, in denen darf nichts - aber auch gar nichts - schiefgehen. Vom Personal werden Aufmerksamkeit, Disziplin und Konsequenz gefordert, denn der Schwächste bestimmt das Qualitätsniveau. In der Luftsicherheit kann der kleinste Fehler fatale Folgen nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist die Schulung zur Luftsicherheitskontrollkraft und Luftsicherheitsassistenten nicht zu unterschätzen.

Gewährleistung größtmöglicher Sicherheit

Wenn das Menschenleben vom richtigen und kompetenten Handeln eines anderen abhängt, dann gibt es kein Pardon: Schließlich soll die Sicherheit um jeden Einzelnen in größtmöglichem Ausmaß gewährleistet sein. In den Schulungen um das Berufsfeld der Luftsicherheit werden nicht bloß die persönliche Grundeinstellung und ein wertvolles Sicherheits-Mindset gelehrt, sondern auch die Bedeutung des bedachten Handelns in Gefahrensituationen. Ein kühler Kopf ist unverzichtbar, damit er richtige Entscheidungen treffen kann. Gerät der Mitarbeiter in der Luftsicherheit selbst in Panik, entsteht eine Kettenreaktion rascher, als man zu glauben vermag.

Schulungsarten und ihr Inhalt

Das Thema der Luftsicherheit ist vielschichtig. Die einzelnen Berufsgruppen innerhalb dieser Sparte, wie etwa der Luftsicherheitsassistent oder die -kontrollkraft, unterscheiden sich in ihren Aufgabengebieten teilweise deutlich. Entsprechend sind auch die thematischen Inhalte einzelner Schulungen gestaltet. Die wohl gefragtesten Schulungen für den Sicherheitsdienst auf einem Flughafen sind der Luftsicherheitsassistent und die Luftsicherheitskontrollkraft. Die Kontrollkraft sorgt dafür, dass nur befugtes Personal in die Sicherheitsbereiche des Flughafengeländes gelangen. Das Indoorpersonal kümmert sich um die Personenkontrolle des gesamten Flughafenpersonals und die von Gepäck und anderen Waren. Die Luftsicherheitsmitarbeiter Outdoor hingegen kontrollieren vorwiegend Personen, die per Fahrzeug Zufahrt zum Gelände begehren. Schulungsinhalt sind die Aufgabengebiete aus beiden Bereichen - denn im späteren Schichtdienst beherrschen die Mitarbeiter der Luftsicherheit bestenfalls beides: Arbeitsabläufe im Innen- wie im Außenbereich.

Daneben gibt es jedoch Aus- und in weiterer Folge Fortbildungen, die etwas unbekannter sind. Die Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten beispielsweise. Eine Position wie diese ist schwerer zugänglich. Zwar ist ein Quereinstieg möglich, er erschwert das Einarbeiten und das Gesamtverständnis jedoch um ein Vielfaches, wenn keinerlei Vorkenntnisse aus der Sicherheitsbranche vorhanden sind. Auch wollen die verschiedenen Zusatzschulungen erwähnt werden. Diese sind einzeln herausgehobene Elemente aus einer Grundschulung, die sich als eigener Lehrgang beispielsweise auf Personal- und Warenkontrollen, Frachtkontrollen oder auch nur auf Personalkontrollen allein spezialisieren. Geregelt sind diese unter anderem in der "LuftSiSchulV" (Luftsicherheits-Schulungsverordnung). Diverse Schulungen unterliegen also strengen gesetzlichen Richtlinien.

Die Inhalte einzelner spezifischer Schulungen hat sich dabei ganz nach den gesetzlichen Prüfungsvorgaben zu richten. Erfordern diese Richtlinien das Wissen um bestimmte Angelegenheiten, dann sind diese auch entsprechend in den Lehrplan zu integrieren; anderenfalls wäre das geforderte Maß an Sicherheit in der Praxis niemals gegeben.

Voraussetzungen für Luftsicherheitsassistenten

Um eine Schulung als Luftsicherheitsassistent absolvieren zu dürfen - oder auch andere Schulungen in ähnlichen Bereichen - ist zwingend die rechtlich interpretierte Zuverlässigkeit nachzuweisen. Das bedeutet: Anwärter und Teilnehmer müssen unbescholten sein. Jeder noch so kleine Eintrag ins Strafregister kann den Traum von der Karriere am Flughafen zunichtemachen. Auch sind die Schulungen verpflichtend: Das private Aneignen des Wissens allein reicht nicht aus, um zur amtlichen Prüfung zugelassen zu werden, da die LuftSiSchulV den schriftlichen Nachweis über die Schulungsteilnahme (oder zumindest über eine thematisch gleichwertige Ausbildung) voraussetzt.

Das Ende der Schulung

Prüfungen nach der LuftSiSchulV bestehen in der Regel aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Um zur praktischen Prüfung überhaupt antreten zu können, ist das Bestehen des Theorieteils erforderlich. Im Falle des Nichtbestehens der Theorieprüfung kann diese binnen sechs Monaten auch ohne erneuten Schulungsbesuch wiederholt werden - die Zulassung zu weiteren Wiederholungen liegt jeweils im Ermessen der Behörde.

Die Prüfung selbst richtet sich weitestgehend nach jenen Lehrplanmustern, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erstellt werden; einvernehmlich mit dem Innenministerium. Je nach Schulungsanbieter können die Inhalte der Schulung jedoch deutlich tiefgreifender sein. Man sollte sich also nicht blindlings darauf verlassen, dass alle angesprochenen Punkte aus der Schulung auch als Prüfungsfragen präsentiert werden.

Gesetze, Richtlinien und Verordnungen sind bewusst so formuliert, dass sie eine Menge Interpretationsspielraum bieten. Nur dadurch ist es einzelnen Schulungsanbietern möglich, ihre Lehrinhalte an bestimmte Flughäfen anzupassen; ein kleiner privater Flugplatz mit Propellermaschinen erfordert andere Sicherheitsvorkehrungen als ein hektargroßer Flughafen mit eigenem Ortsschild, der täglich mehrere Millionen Passagiere befördert.

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